NARKOSE / HYPNOSE ...
In seltenen Ausnahmen ist eine Behandlung in lokaler Anästesie nicht durchführbar, etwa bei behinderten Patienten oder bei sehr stark ausgeprägter ZAharztangst. In diesen Fällen bemühen wir uns um einen Facharzt für Anästhesiologie, der die Narkose in unserer Praxis durchführt.
Es gilt dabei zu bedenken, daß jede Anästhesie eine kontrollierte Vergiftung des Körpers darstellt und mit dem Risiko bleibender Schäden oder gar mit Lebensgefahr einhergeht. Unter diesen Gesichtspunkten werden Sie verstehen daß wir die Indikation für eine ambulante Narkose sehr streng stellen. Wir sind in der Lage alle zahnärztlichen Leistungen problemlos und schmerzfrei in lokaler Anästhesie durchführen zu können.